Auslandsstudium

Auslandsstudium

Die Entscheidung, eine Zeit lang im Ausland zu studieren, bringt sicher etwas Arbeit mit sich, aber es zahlt sich in jedem Fall aus! Für viele Masterstudienprogramme – auch das der EMW - sind Auslandsaufenthalte sogar Voraussetzung! Und eure Möglichkeiten dazu sind enorm.

Generell ist euer Ansprechpartner an der Uni dafür das Akademische Auslandsamt (AAA). Auf dessen Seite findet ihr nicht nur alle Unterlagen, sondern auch die passende Kontaktpersonen für eure jeweiligen Fragen. In unserem Studiengang könnt ihr euch mit Fragen zum Auslandsstudium an Jörg Sternagel wenden.

Ein Aufenthalt an einer fremden Uni in einem anderen Land ist nicht nur eine tolle Erfahrung, sondern zahlt sich natürlich auch für euer Studium aus! Herr Sternagel bemüht sich, euch alle im Ausland belegten Kurse in unser Modulsystem einzutakten. Fachfremde Kurse könnt ihr euch auf jeden Fall immer in Modul 10 anrechnen lassen. Auch die benoteten Prüfungen werden in unser deutsches Notensystem umgerechnet und können als Modulabschlüsse angerechnet werden. Leider stellt die Universität Potsdam vorab keine Umrechnungsschlüssel zur Verfügung, aber auf Nachfrage am AAA wird euch sicher geholfen.

Jetzt aber konkret:

Wann?   >> Der passende Zeitpunkt

Die meisten Studierenden gehen im 5. Semester ins Ausland, da dann die meisten Pflichtmodule zu dem Zeitpunkt bereits belegt wurden. Theoretisch könnt ihr schon früher ins Ausland gehen, meist ist aber ein abgeschlossenes Studienjahr Pflicht. Am besten setzt euch möglichst früh mit dem Thema auseinander, denn die Planung und Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt kann teilweise bis zu einem Jahr in Anspruch nehmen.

Wie lange?   >>Die Dauer eines Auslandsstudienaufenthaltes

Die Dauer eines Auslandsstudiums hängt ganz von euch und von der Art des Aufenthaltes, den ihr wählt, ab. Die meisten Studierenden entscheiden sich dafür, ein Semester lang weg zu gehen – und verlängern oft, wenn sie feststellen, wie gut die Erfahrung tut. Bei einigen Programmen werden die Studienplätze jedoch nur für ein Jahr vergeben. Das bezieht sich hauptsächlich auf die Programme für das außereuropäische Ausland.

Wie und Wohin?   >>Die Wahl des Studienortes und Studienprogrammes

Generell gibt es 3 Möglichkeiten:

Wie bezahle ich das?   >>Möglichkeiten der Unterstützung

  • Die Studienprogramme Erasmus und die Hochschulpartnerschaften sind mit Stipendien verbunden, durch die euch mindestens die Studiengebühren an der Gastuniversität erlassen werden. Teilweise – wie bei Erasmus – erhaltet ihr sogar eine monatliche finanzielle Förderung.
  • Außerdem empfehlen wir euch, in jedem Fall Auslands-Bafög zu beantragen! Die Sätze unterscheiden sich vom normalen Bafög. Deswegen kann es durchaus sein kann, dass euer Antrag bewilligt wird, obwohl ihr normalerweise kein Bafög erhaltet.
  • Gerade als Freemover solltet ihr euch mit den möglichen Stipendien für einen Auslandsaufenthalt auseinander setzen, denn als Freemover müsst ihr die Studiengebühren selbst tragen. Das Akademische Auslandsamt berät euch gern und hat bereits eine Liste möglicher Stipendien zusammengestellt.
  • Es gibt die Möglichkeit, Studienkredite aufzunehmen.

Wie lasse ich mich beurlauben?

Im Normalfall ist es sinnvoll, sich während eines Auslandsaufenthaltes beurlauben zu lassen. Das kommt aber ganz auf eure Situation an und ist nicht verpflichtend! Durch eine Beurlaubung spart ihr euch große Teile der Semestergebühren und die Zeit des Auslandsaufenthaltes wird nicht euren Fachsemestern angerechnet. Das ist vor allem für diejenigen wichtig, die in Regelstudienzeit bleiben wollen. Alle Informationen zur Beurlaubung findet ihr hier.

Auf einen Blick
  1. Lasst euch vom Akademischen Auslandsamt die „Erklärung zum Auslandsstudium/-praktikum“ unterschreiben.
  2. Seid ihr tatsächlich das gesamte Potsdamer Semester nicht vor Ort (+/- 4 Wochen), dann könnt ihr mit einer Kopie der „Erklärung zum Auslandsstudium/-praktikum“ beim Servicepoint des Studentenwerkes Potsdam den „Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht“ stellen.
  3. Zusammen mit einer weiteren Kopie der „Erklärung zum Auslandsstudium/-praktikum und ggf. dem genehmigten „Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht“ könnt ihr nun euren „Antrag auf Beurlaubung“ beim Studierendensekretariat einreichen.
  4. Daraufhin erhaltet ihr eine Mitteilung über den neu berechneten Semesterbeitrag, den ihr ganz normal überweist.

Wie ihr nun genau an einen Studienplatz rankommt und was dabei zu beachten ist, könnt ihr in den einzelnen Artikeln zu den verschiedenen Programmen nachlesen.