Auslandspraktikum

Auslandspraktikum

Arbeiten im Ausland, neue Kulturen kennen lernen, ein Netzwerk an Kontakten aufbauen und seine Sprachkenntnisse verbessern - das alles bietet euch ein Auslandspraktikum.

Wann?   >> Der passende Zeitpunkt

Ein Auslandspraktikum könnt ihr in den Semesterferien, während eines Urlaubssemesters oder im Anschluss an ein Auslandssemester absolvieren. Auch ein Praktikum im Ausland könnt ihr euch als Pflichtpraktikum während eures EMW-Studiums anerkennen lassen! Für einige Förderprogramme wie ERASMUS+ kann das sogar Voraussetzung sein.

Lest euch dazu vorher die Regularien durch und vergesst nicht, euch von eurer Praktikumsstelle den entsprechenden Vertrag PraktikantIn, Praktikumsstelle und Universität zwischen unterschreiben zu lassen.

Wie geht's und wie bezahle ich das?   >>Möglichkeiten der Unterstützung

Egal ob ihr schon ein Praktikum gefunden habt, oder noch nicht so recht wisst, wie und wo ihr im Ausland einen Praktikumsplatz herbekommen sollt, gibt es generell diese drei Möglichkeiten, ein Auslandspraktikum zu organisieren:

  • sich für ein bestehendes Praktikumsprogramm, wie ERASMUS+, bewerben. Diese vermitteln Plätze, vergeben ihre Stipendien oft aber auch an diejenigen, die sich bereits mit einem Platz bewerben.
  • sich um ein Stipendium bemühen, das selbst gefundene Praktika in bestimmten Bereichen und Ländern finanziert.
  • eine Vermittlungsagentur in Anspruch nehmen, die das Praktikum vermittelt und sich um die gesamte Bürokratie kümmert.

Wichtig ist, dass ihr im Voraus plant. Für so gut wie alle Programme ist es erforderlich, sich mindestens 3 Monate vor Praktikumsbeginn zu bewerben. Je nach Zielland müsst ihr euch außerdem mit den Visabestimmungen auseinandersetzen. Denkt auch bei der Bewerbung daran, dass in vielen Ländern andere Standards zur Bewerbung gelten!

Wie lasse ich mich beurlauben?

Im Normalfall ist es sinnvoll, sich während eines Auslandsaufenthaltes beurlauben zu lassen. Das gilt auch für Praktika. Im Einzelfall kommt es ganz auf eure Situation an und ist nicht verpflichtend! Durch eine Beurlaubung spart ihr euch große Teile der Semestergebühren und die Zeit des Auslandsaufenthaltes wird nicht euren Fachsemestern angerechnet. Das ist vor allem für diejenigen wichtig, die in Regelstudienzeit bleiben wollen. Alle Informationen zur Beurlaubung findet ihr hier. Auf einen Blick:

  1. Lasst euch vom Akademischen Auslandsamt die „Erklärung zum Auslandsstudium/-praktikum“ unterschreiben.
  2. Seid ihr tatsächlich das gesamte Potsdamer Semester nicht vor Ort (+/- 4 Wochen), dann könnt ihr mit einer Kopie der „Erklärung zum Auslandsstudium/-praktikum“ beim Servicepoint des Studentenwerkes Potsdam den „Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht“ stellen.
  3. Zusammen mit einer weiteren Kopie der „Erklärung zum Auslandsstudium/-praktikum und ggf. dem genehmigten „Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht“ könnt ihr nun euren „Antrag auf Beurlaubung“ beim Studierendensekretariat einreichen.
  4. Daraufhin erhaltet ihr eine Mitteilung über den neu berechneten Semesterbeitrag, den ihr ganz normal überweist.

Nehmt in jedem Fall auch die Möglichkeiten des Akademischen Auslandsamt (AAA) wahr und tragt euch in die Exchange List ein. So erfahrt ihr regelmäßig über neue Angebote. Dazu sendet ihr eine E-Mail mit dem Betreff "subscribe" an exchange-news-list-request@rz.uni-potsdam.de. Ansprechpartner für Praktika im Ausland ist Benjamin Nguyen. Es lohnt sich auch durchaus, direkt beim AAA vorbeizuschauen, wo häufig auch Ausschreibungen aushängen.

Wie ihr nun genau an einen Praktikumsplatz rankommt und was dabei zu beachten ist, könnt ihr in den einzelnen Artikeln zu den verschiedenen Programmen nachlesen.